§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundeschule Herz & Hund (Weber Natalie) – im Folgenden „Veranstalterin“ genannt und dem/der KundInnen bzw. TeilnehmerInnen – im Folgenden „TN“ genannt.

(2) Für Verträge zwischen der Veranstalterin und TN gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des/der TN werden nicht anerkannt, es sei denn, Herz & Hund stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§2 Leistungsbeschreibung

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungs- und Seminarbeschreibungen.

(2) Die Veranstalterin behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungs- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen.

(3) Die Veranstalterin behält sich notwendige kurzfristige Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

(4) Die Veranstalterin behält sich einen Ortswechsel für die Veranstaltung vor.

(5) Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängt. Die Veranstalterin versichert, nach bestem Wissen und Gewissen für Hund und Mensch zu arbeiten.

 

§3 Teilnahmebedingungen

(1) Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes erfüllt werden.

(2) Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss eine Grundimmunisierung haben (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der/die TN, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Der/Die TN versichert außerdem, dass keine Einschränkungen beim Hund bekannt sind die für den Hund während des Trainings zu physischem oder psychischem Leiden führen können.

(3) Über Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggression, starkes Angstverhalten) ist die Veranstalterin rechtzeitig zu informieren. Wird die Veranstalterin nicht vor der Veranstaltung informiert und so der Kursbetrieb negativ beeinflusst behält sich die Veranstalterin vor den/die TN von der Veranstaltung auszuschließen. Die angetretene Veranstaltungseinheit ist vollumfänglich durch den/die TN zu bezahlen.

(4) Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzten. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

(5) Kinder und Jugendliche können nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten Unterrichtsstunden belegen. Bei Gruppenstunden muss dieser anwesend sein.

(6) Mit der Anmeldung erklärt jede/r TN, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

 

 §4 Anmeldung und Bezahlung

Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu Trainings findet über ein Buchungstool statt. Hierfür ist ein Benutzeraccount nötig. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme an einer Veranstaltung damit einverstanden dass seine Daten zum Zweck der Kundenverwaltung und Trainingsplanung gespeichert werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

(2)  Für jede Veranstaltung ist bei erstmaliger Teilnahme ein Anmeldeformular auszufüllen. Durch absenden des Anmeldeformulars kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Die Veranstalterin verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

(3) Die Vergabe der Teilnameplätze erfolgt im Ermessen der Veranstalterin, in der Regel nach Anmeldedatum beziehungsweise Zahlungseingang. Die Veranstalterin hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden kann.

(4) Die Veranstalterin ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Einheit wieder gutgeschrieben.

(5) Die Veranstalterin hat das Recht einen Teilnehmer auf eine andere Stunde umzubuchen sofern das vorab in der Beschreibung angekündigt wurde oder der Teilnehmer bei Anmeldung angegeben hat dass dies sein Wunsch ist in dem Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl.

 

Bezahlung

(1) Schnupperstunden sind grundsätzlich in Bar am Ende der Stunde zu begleichen.

(2) Für die Teilnahme am Gruppentraining ist der Betrag spätestens bei Antritt der ersten Stunde zu begleichen.

(3) Die Veranstalterin behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.

(4) Die Veranstalterin kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben.

 

 §5 Anmeldung für mehrere Personen

Soweit die Anmeldung / Buchung weitere TN einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreterin. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

 

§6 Rücktritt (Stornierung) durch den/die TeilnehmerIn

(1) Der/die TN kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die jeweiligen Fristen sind im Buchungstool hinterlegt und dem Teilnehmer bekannt.

(2) Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

(3) Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins muss mindestens 5 Stunden vorher durch den/die TN erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde zu 100 % berechnet.

 

 §7 Rücktritt durch die Veranstalterin

(1) Ein Rücktritt durch die Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn, wenn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird ist möglich. Dabei wird die gebuchte Einheit voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

(2) Die Veranstalterin behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.

(3) Bei Ausfall der Veranstaltungsleitung, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Veranstaltung wird Abgesagt und die Einheit wird vollständig erstattet.

 

§8 Haftung durch die Veranstalterin

(1) Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

(2) Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch die eigenen Tiere der TN verursacht werden.

 

§9 Foto- und Filmerlaubnis

(1) Während der Veranstaltungen können Fotos und Videos durch die Veranstalterin von Aktivitäten und von TN und deren Hunden gemacht werden. Diese Aufnahme werden zu Werbe- und Lehrzwecken (Werbung, Homepage, Flyer, Facebook) genutzt.
Mit Teilnahme an einem Training und ohne schriftlichen Widerspruch gibt der/die TN sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber der Veranstalterin.

(2) Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegt bei der Veranstalterin.

(3) Den TN ist es nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Veranstalterin erlaubt Fotos oder Videos zu machen

 

§10 Urheberrecht

Dokumente (Ausbildungsunterlagen, Trainingspläne,…) die von Herz & Hund ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies beinhaltet alle Informationen in Schrift, Bild, Ton, Video und auch im Internet zur Verfügung gestellte Inhalte.

 

 §11 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§12 Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

 

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz der Hundeschule Herz & Hund.

 

 

Hundeschule Herz & Hund (Natalie Weber)
Stand: 10/2024